Vorerst keine erweiterte Tankprüfung erforderlich

Nach fast zweijähriger Beratung zum aktuellen Entwurf zur „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV) haben sich die beteiligten Ministerien geeinigt.

Eine wiederkehrende Pflicht zur Überprüfung von oberirdischen Heizöltanks mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1000 Litern wird es nicht geben.

Auch eine einmalige Prüfung von bestehenden Heizöltanks mit einem Fassungsvermögen von 1000 bis 10.000 Litern wird nicht eingeführt.

Die Verordnung wird ca. Mitte 2014 in Kraft treten.

Erdtanks, Heizöltanks über 10.000Liter Volumen und Heizöltanks ab 1000 Liter Volumen in Wasserschutzgebieten müssen weiterhin regelmäßig überprüft werden.

Papier ist kein Brennstoff

Stellen Sie selbst Ihre Briketts aus alten Zeitungen und Kartons her

So oder ähnlich lauten diverse Angebote für eine Papierbrikettpresse.
Mit Hilfe dieser Presse sollen aus alten Zeitungen bzw. Kartons sogenannte Papierbriketts hergestellt werden.

Dazu sei gesagt, dass Zeitungen oder Kartons keine zugelassenen Brennstoffe nach der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung sind.
Weder zum Anzünden bzw. Anheizen noch zur weiteren Verbrennung sind diese Materialien erlaubt.

Das Verbrennen von Papier stellt eine Ordnungswidrigkeit da und kann mit bis zu € 50000,- Bußgeld geahndet werden.

Hände weg von solchen Angeboten.

Altpapier gehört in den Container oder in die Tonne aber nicht in den Ofen.