Ihr individueller Sanierungsfahrplan

Wohngebäude Sanierung

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (BEG EM)

Sanierung zum Effizienzhaus (BEG)






Die Sanierung von Wohngebäuden wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit Fördermitteln in Form von Zuschüssen oder Krediten gefördert.
Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf Sanierungen an der Gebäudehülle inkl. den dazugehörigen Umfeldmaßnahmen.
(z. B. Dach, oberste Geschossdecke, Außenwand, Fenster, Sohle,)

Die Höhe der Förderung ist abhängig vom jeweiligen Gebäude. Es wird unterschieden zwischen Wohngebäuden mit max. 2 Wohneinheiten und Wohngebäuden mit mehr als 2 Wohneinheiten.

Die Förderung unterscheidet zwischen einer Sanierung ohne individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und einer Sanierung mit iSFP.




Ohne iSFP betragen die maximal anrechenbaren Sanierungskosten € 30.000, – je Wohneinheit. Sie erhalten somit auf maximal € 30.000, – Sanierungskosten einen Zuschuss in Höhe von 15 %, also € 4.500, – je Wohneinheit.




Mit iSFP betragen die maximal anrechenbaren Sanierungskosten € 60.000, – je Wohneinheit. Sie erhalten somit auf maximal € 60.000, – Sanierungskosten einen Zuschuss in Höhe von 15 %, je Wohneinheit. Die Förderung erhöht sich um zusätzliche 5%. Der Zuschuss je Wohneinheit würde somit max. € 12.000, – betragen.

Der individuelle Sanierungsfahrplan

Der iSFP ist eine wertvolle Hilfe bei der Planung der energetischen Sanierung Ihres Gebäudes und ermöglicht das Einsparen von Energiekosten und die Nutzung zusätzlicher Fördermittel.

Die langfristige Betrachtung des Gebäudes (15 Jahre) und eine schrittweise Sanierung stehen dabei im Mittelpunkt.

Die Umsetzung kann auch in einem Zug zum Effizienzhaus erfolgen.

Der Eigentümer der Immobilie wird aktiv in die Erstellung des iSFP eingebunden. Seine Pläne bezüglich der Sanierung werden geprüft, ggf. angepasst und fließen direkt in den iSFP ein.

Der iSFP zeigt auf, wie aus der Bestandsimmobilie ein Effizienzhaus entstehen soll (Bestmöglich-Prinzip).

Fristen

Sollen einzelne Maßnahmen des iSFP umgesetzt und die entsprechenden Fördermittel in Anspruch genommen werden, dann müssen die Maßnahmen innerhalb von max. 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt sein.

Verpflichtung

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist nicht gesetzlich verpflichtend. Er dient Hauseigentümer: innen als freiwilliges Instrument zur Planung energetischer Sanierungen – insbesondere dann, wenn Fördermittel für die Sanierung der Gebäudehülle genutzt werden sollen.

Vorteile auf einen Blick

  • Detaillierte Analyse des Bestands,
  • maßgeschneiderte Sanierungsstrategie,
  • wichtige Informationen zur Umsetzung,
  • höherer Zuschuss bzw. Kreditvolumen pro Wohneinheit und Maßnahme

Wie erhalte ich meinen iSFP?

Der iSFP wird zusammen mit dem Eigentümer der Immobilie aufgenommen. Der Gebäudebestand und die individuellen Sanierungswünsche werden dabei berücksichtigt.

Sie erhalten einen vollständigen Bericht mit Sanierungsvorschlägen für jedes Bauteil entsprechend den Anforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Zu jedem individuellen Sanierungsfahrplan erhalten Sie eine detaillierte Beschreibung zur Umsetzung der Maßnahmen (Text und Grafik). Die Umsetzungshilfe ist Bestandteil des iSFP.

Die Kosten für den iSFP richten sich nach Aufwand für Aufnahme und Berechnung.

Wichtig:

Wir begleiten und unterstützen Sie bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahme in der Praxis und bei der Auswahl der Fördermittel. Wir kontrollieren während der Sanierungsphase die Einhaltung der Mindestanforderungen vor Ort.

Die Beantragung von Fördermitteln erfolgt nur in Zusammenarbeit mit dem Kunden. Der Kunde selber ist für die Fördermittel und für die Einhaltung der Fristen verantwortlich.