Zum 01.01.2022 wurde der §19 der 1.BImSchV (Ableitbedingungen für Abgase) geändert.

Abgase sollen so in höhere Luftschichten abgeleitet werden.

Die Änderungen beziehen sich in der Hauptsache auf neu errichtete Abgasanlagen, wobei einige Ausnahmen vorgesehen sind. Hintergrund ist, dass mit den Neuregelungen ein besserer Schutz der Menschen hinsichtlich Feinstaubemissionen erreicht werden soll.

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